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«Ja, ich will»

Faire Steuern und Renten endlich auch für Ehepaare

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Was wollen unsere Initiativen und warum braucht es sie?

Für mehr Fairness

Rund 1,4 Millionen verheiratete Personen zahlen höhere Steuern als Unverheiratete und fast 9 von 10 Rentner-Ehepaaren bekommen weniger AHV als unverheiratete Paare. Wir wollen jetzt mit unseren Initiativen Gerechtigkeit für alle Paare schaffen, damit sie – unabhängig vom Lebensmodell – gleichbehandelt werden. Denn es ist höchste Zeit für mehr Fairness.

Für mehr Zusammenhalt

Wir halten die Schweiz zusammen und wollen mit einer gerechten Renten- und Steuerpolitik unsere Gemeinschaft stärken. Denn Fairness ist die Voraussetzung für nachhaltigen Zusammenhalt.

Für mehr Gleichberechtigung

Bei vielen verheirateten Paaren lohnt es sich nicht, wenn beide Eheleute arbeiten, weil das zweite Einkommen fast ausnahmslos als Steuer an den Staat fliesst. Das schwächt die Gleichberechtigung. Wir setzen uns mit unseren Initiativen für Gleichheit ein, damit Arbeit sich lohnt und Ehepaare ihr berufliches Pensum nach Wunsch festlegen können.

Für mehr Arbeitsplätze und Wertschöpfung

Wir wollen mit unserer Initiative für faire Steuern positive Arbeitsanreize setzen. Damit werden neue Jobs geschaffen und die Wertschöpfung in der Schweiz steigt.

Für mehr Kaufkraft

Die AHV dient zur Sicherung des minimalen Existenzbedarfs und ist für viele Menschen im Alter eine wesentliche Einkommensquelle. Wir wollen mit unseren Initiativen faire AHV-Renten für alle Paare sichern, damit gerade im hohen Alter auch Ehepaare finanziell geschützt sind.

Für eine zeitgemässe Renten- und Steuerpolitik

Die Diskriminierung der Ehe in der AHV und bei der Steuer stammt aus einer Zeit, als oft nur Männer in den Familien berufstätig waren. Dies bildet die gesellschaftliche Realität schon lange nicht mehr ab. Wir machen uns mit unseren Initiativen für eine moderne und zukunftsfähige Schweiz stark.

Für mehr Flexibilität in unterschiedlichen Lebenslagen

Die reine Individualbesteuerung benachteiligt Einverdienerehepaare und Ehepaare mit deutlich unterschiedlichen Einkommen. Wir wollen ein modernes Steuersystem, damit jedes Paar frei nach seinen Bedürfnissen sein Arbeitspensum festlegen kann. Unsere alternative Steuerberechnung vereint die Vorteile der heutigen Besteuerung und der Individualbesteuerung ohne ihre Nachteile und sichert den Menschen so Flexibilität in allen Lebenslagen.

Für unbürokratische Lösungen

Wir wollen ein einfaches und bürgernahes Steuersystem. Mit unserer alternativen Steuerberechnung entsteht kein Mehraufwand für die Bevölkerung: Ehepaare füllen weiterhin nur eine Steuererklärung aus, bezahlen aber garantiert nicht mehr als Unverheiratete. Das ist gerecht, einfach umzusetzen und mit den Steuersystemen der Kantone kompatibel.

Faktencheck zur Initiative “Fairen Renten”

Werden mit dieser Initiative Ehepaare und damit ein bestimmtes Lebensmodell bevorzugt?

Heute werden verheiratete Paare diskriminiert. Es ist ein Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit, dass alle Paare in der Schweiz gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob sie sich für die Ehe oder das Konkubinat entschlossen haben. Die Entscheidung, ob ein Paar heiratet oder im Konkubinat lebt, bleibt ein persönlicher Beschluss. Paare in eingetragener Partnerschaft sind den Ehepaaren zudem grundsätzlich gleichgestellt. Ehepaare sollen nicht benachteiligt werden. Nach Jahrzehnten der Ungleichbehandlung ist es nun endlich Zeit für mehr Gerechtigkeit und Fairness in der Schweiz.

Hat die Initiative Auswirkungen auf Konkubinatspaare?

Nein. Für Paare, die im Konkubinat leben, ändert diese Initiative nichts.

Mit der Annahme der 13. Rente entstehen der AHV schon beträchtliche Mehrkosten. Mit dieser Initiative würden der AHV weitere Kosten in Milliardenhöhe entstehen. Wie wollen Sie diese Kosten decken?

Wir haben als Mitte massgeblich dazu beigetragen, dass unsere AHV heute stabil ist. Jetzt muss allerdings endlich die Diskriminierung von Ehepaaren in der AHV abgeschafft werden.
Mit der Rentenplafonierung macht der Staat heute ungerechte Einsparungen auf Kosten der verheirateten Paare. Dieser Ungerechtigkeit müssen wir nun endlich ein Ende setzen. Dass diese Massnahmen etwas kosten, kann jedoch keine Entschuldigung sein, um eine offenkundige Diskriminierung innerhalb unserer Gesellschaft weiterzuführen.

Die Kosten der Initiative wird der Mittelstand bezahlen müssen, was dessen Kaufkraft schwächen wird. Ist das in Zeiten steigender Preise nicht verantwortungslos?

Mit unseren beiden Fairness-Initiativen setzen wir uns dafür ein, den Mittelstand gezielt zu entlasten und dessen Kaufkraft zu stärken. Die AHV dient zur Sicherung des minimalen Existenzbedarfs und ist für viele Menschen im Alter eine wesentliche Einkommensquelle. Wir wollen faire AHV-Renten für alle Paare sichern, damit gerade im hohen Alter auch Ehepaare finanziell geschützt sind. Zudem fordert unsere Initiative für faire Steuern, dass verheiratete Paare gegenüber anderen Lebensformen nicht länger benachteiligt werden, wodurch gleichzeitig die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung gestärkt wird.

Faktencheck zur Initiative “Faire Steuern”

Warum unsere Initiative für Faire Steuern und nicht die Individualbesteuerung der FDP-Frauen?

Keine Verkomplizierung für die Steuerzahlenden:

  • Eine einzige Steuererklärung
  • Die Steuerbehörde führt auf dieser Grundlage die alternative Berechnung durch.
  • Mit der heutigen Technologie lässt sich die zweifache Berechnung leicht automatisieren.
  • Der Verwaltungsaufwand wird von der Steuerbehörde getragen, jedoch digitale Lösung und somit degressive Kosten (Amortisation im Laufe der Zeit).

Vorteile für alle Ehepaare:

Das Alternativmodell ermöglicht es, Menschen ein Leben lang in Situationen zu begleiten, in denen einer der beiden Ehepartner aus verschiedenen Gründen wenig(er) oder gar kein Einkommen erzielt. Diese Situationen können vorübergehend sein (Ausbildung, Neugeborenes, Krankheitusw.) der Individualbesteuerung.

Was ist die Individualbesteuerung?

In der Schweiz werden heute verheiratete Paare und Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Ein Paar wird demnach als wirtschaftliche Gemeinschaft betrachtet, wobei die Einkommen zusammengerechnet und anschliessend gemeinsam versteuert werden. Die Individualbesteuerung zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass das Einkommen jeder natürlichen Person einzeln besteuert wird. Es spielt keine Rolle, ob man verheiratet ist, in eingetragener Partnerschaft lebt oder als Konkubinatspaar zusammenlebt.

Was sagen die Befürworterinnen und Befürworter der Individualbesteuerung?

«Die Individualbesteuerung führt zu mehr Gleichstellung, denn sie wird allen Arten des Zusammenlebens gerecht.»

FALSCH! Die Individualbesteuerung ist ungerecht und führt nicht zu mehr Gleichstellung, sondern schafft neue Ungerechtigkeiten.

Die Individualbesteuerung wird nicht allen Arten des Zusammenlebens gerecht. Denn sie führt dazu, dass Einverdienerehepaare und Ehepaare mit deutlich unterschiedlichen Einkommen im Vergleich zu Zweiverdienerpaaren mit ähnlich hohen Einkommen aufgrund der Progression viel stärker belastet werden. Die Steuerbelastung dieser neu benachteiligten Ehepaare wäre somit gleich hoch wie die eines Einpersonenhaushalts mit gleich hohem Einkommen, was eindeutig ungerecht ist. Für die Mitte darf es keine Rolle spielen, welche Lebensform Ehepaare wählen.

«Nur die Individualbesteuerung kann die Heiratsstrafe beseitigen.»

FALSCH! Die Diskriminierung von Ehepaaren lässt sich mit dem alternativen Berechnungsmodell besser beseitigen.

Die alternative Berechnungsmodell lässt eine Beseitigung der Diskriminierung von Ehepaaren zu, ohne dass dazu ein komplett neues Steuersystem eingeführt werden müsste. Das zeigt sich auch auf kantonaler Ebene, wo diese steuerliche Diskriminierung längst abgeschafft wurde, ohne dabei auf die gemeinschaftliche Besteuerung zu verzichten. Auch die Kantone lehnen die Individualbesteuerung ab; bei der Vernehmlassung waren es 21 Kantone und bis heute hat kein Kanton die Individualbesteuerung eingeführt.

«Die Individualbesteuerung schafft Chancengleichheit. Heute werden gut ausgebildete Frauen vom Arbeitsmarkt abgehalten. Die Individualbesteuerung setzt die richtigen steuerlichen Erwerbsanreize.»

FALSCH! Das Steuerrecht ist nicht ausschlaggebend für mehr Chancengleichheit

Die Entscheidung einer Person, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder das Arbeitspensum zu erhöhen, hängt von unzähligen Faktoren ab. Ausschlaggebend kann beispielsweise die wirtschaftliche Unabhängigkeit sein, die man durch eine Erwerbstätigkeit erhält, der Wunsch nach einem bestimmten Pensum, das Stellenangebot oder örtliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Die Individualbesteuerung zum ausschlaggebenden Faktor für mehr Chancengleichheit in der Gesellschaft machen zu wollen, ist daher eine Scheindebatte.

Was spricht zudem gegen die Einführung der Individualbesteuerung?

Die Individualbesteuerung führt zu grosser Unsicherheit und administrativen Mehraufwand.

Die Individualbesteuerung muss gemäss den Initiantinnen und Initianten auf allen staatlichen Ebenen eingeführt werden. Die 26 Kantone wären verpflichtet, ihre Steuergesetze zu ändern, Tarifdiskussionen zu führen und wahrscheinlich auch Volksabstimmungen durchzuführen. Damit wird klar, dass die Individualbesteuerung nicht vor 2030 eingeführt werden könnte. Andere Modelle wie dasjenige von der Mitte propagierte «Alternative Steuerberechnung» wären deutlich einfacher und auch viel schneller umsetzbar.

Auch kommt bei der Individualbesteuerung der enorme administrative Mehraufwand für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aber auch für die Kantone hinzu. So müssten verheiratete Paare statt wie bisher eine, neu zwei separate Steuererklärungen einreichen. Gemäss Berechnungen des Bundes bedeutet dies 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen, die von den Kantonen bearbeitet werden müssen.

Mit der Individualbesteuerung würden sämtliche Steuerabzüge verzerrend wirken.

Durch die Einführung der Individualbesteuerung müssten unzählige steuerliche Abzüge, die bei einem Ehepaar oder einer eingetragenen Partnerschaft für die Wirtschaftsgemeinschaft gelten, aufgetrennt werden. Diese Steuerabzüge würden immer dann ins Leere fallen, wenn einer der Ehegatten zu wenig oder gar nichts verdient. Damit die durch den Abzug zu mindernde Last vollumfänglich beim grösseren Einkommen vorgenommen. Es käme dabei zu Fehlanreizen, weil die Steuerersparnis aufgrund der Progression stärker wirken würde als heute.

Die Individualbesteuerung steht im klaren Widerspruch zur Bundesverfassung und würde das über Jahrzehnte gereifte Steuersystem schwächen

Mit dem klaren Ja zur Ehe für alle hat das Volk gerade kürzlich die Ehe gestärkt. Die Ehe als Bund für das Leben ist in unserer Gesellschaft stark verankert. Sie wird auf Gesetzesebene als Gemeinschaft zweier Eheleute definiert, die persönlich, rechtlich und wirtschaftlich miteinander verbunden sind. Daran werden unzählige weitere Regelungen geknüpft, wie die Unterstützungsleistungen, diverse Abzüge oder die Vorsorge. Die Individualbesteuerung würde jedoch eine systemfremde Abkehr von dieser Gemeinschaft bedeuten, würde ein über Jahrzehnte gereiftes Steuersystem aufgeben und durch ein komplett neues System ersetzen und damit auch zu einer starken Rechtsunsicherheit führen.

Für welches Steuermodell macht sich die Mitte stark?

Bei der Berechnung der direkten Bundessteuer werden Ehepaare heute im Vergleich zu Konkubinatspaaren benachteiligt. Weil die Einkommen der Ehepartner addiert werden, rutschen sie in eine höhere Stufe der Progression. Und sie müssen oft deutlich mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare, die gleich viel verdienen. Das ist unfair und das muss geändert werden. Mit unserer Initiative haben wir nun die Lösungen auf dem Tisch. Bei der Bundessteuer soll neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Berechnung anhand des Tarifs für unverheiratete Personen erfolgen und nur der tiefere der beiden Beträge in Rechnung gestellt werden. Somit werden alle Personen unabhängig vom gewählten Lebensmodell nicht steuerlich benachteiligt.

Fragen oder Anregungen?